Abflle der Klasse 6.2 in loser Schttung (UN-Nummer 3291)

.1 nur geschlossene Schttgut-Container (BK2) sind zugelassen

.2 Geschlossene Schttgut-Container und ihre ffnungen mssen bauartbedingt dicht sein. Diese Schttgut-Container mssen nicht porse innere Oberflchen haben und mssen frei von Rissen oder anderen Eigenschaften sein, die zu einer Beschdigung der darin enthaltenen Verpackungen, einer Verhinderung der Desinfektion oder einer unbeabsichtigten Freisetzung fhren knnten.

.3 Abflle der UN-Nummer 3291 mssen innerhalb der geschlossenen Schttgut-Container in UN-bauartgeprften und -zugelassenen flssigkeitsdicht verschlossenen Kunststoffscken enthalten sein, die fr feste Stoffe der Verpackungsgruppe II geprft und gem Unterabschnitt 6.1.3.1 gekennzeichnet sind. Diese Kunststoffscke mssen in der Lage sein, den Prfungen fr die Rei- und Schlagfestigkeit gem ISO 7765-1:1988 "Kunststofffolien und -bahnen - Bestimmung der Schlagfestigkeit nach dem Fallhammerverfahren - Teil 1: Eingrenzungsverfahren" und ISO 6383-2:1983 "Kunststoffe - Folien und Bahnen - Bestimmung der Reifestigkeit - Teil 2: Elmendorf-Verfahren" standzuhalten. Jeder Kunststoffsack muss eine Schlagfestigkeit von mindestens 165 g und eine Reifestigkeit von mindestens 480 g sowohl in paralleler als auch in senkrechter Ebene zur Lnge des Kunststoffsacks haben. Die Nettomasse jedes Kunststoffsacks darf hchstens 30 kg betragen.

.4 Einzelne Gegenstnde mit einer Masse von mehr als 30 kg, wie verschmutzte Matratzen, drfen mit Genehmigung der zustndigen Behrde ohne Kunststoffsack befrdert werden.

.5 Abflle der UN-Nummer 3291, die flssige Stoffe enthalten, drfen nur in Kunststoffscken befrdert werden, die ausreichend absorbierendes Material enthalten, um die gesamte Menge flssiger Stoffe aufzusaugen, ohne dass davon etwas in den Schttgut-Container gelangt.

.6 Abflle der UN-Nummer 3291, die scharfe Gegenstnde enthalten, drfen nur in UN-bauartgeprften und -zugelassenen starren Verpackungen befrdert werden, die den Vorschriften der Verpackungsanweisung P 621, IBC 620 oder LP 621 entsprechen.

.7 Starre Verpackungen gem Verpackungsanweisung P 621, IBC 620 oder LP 621 drfen ebenfalls verwendet werden. Sie mssen ordnungsgem gesichert sein, um unter normalen Befrderungsbedingungen Beschdigungen zu verhindern. Abflle in starren Verpackungen und Kunststoffscken, die zusammen in demselben geschlossenen Schttgut-Container befrdert werden, mssen ausreichend voneinander getrennt sein, z. B. durch geeignete starre Absperrungen oder Trennwnde, Maschennetze oder andere Mittel zur Sicherung, um eine Beschdigung der Verpackungen unter normalen Befrderungsbedingungen zu verhindern.

.8 Abflle der UN-Nummer 3291 in Kunststoffscken drfen in geschlossenen Schttgut-Containern nicht so stark komprimiert werden, dass die Scke nicht mehr dicht bleiben.

.9 Nach jeder Befrderung muss der geschlossene Schttgut-Container auf ausgetretenes oder verschttetes Ladegut untersucht werden. Wenn Abflle der UN-Nummer 3291 in einem geschlossenen Schttgut-Container ausgetreten sind und verschttet wurden, darf dieser erst nach grndlicher Reinigung und, soweit erforderlich, nach Desinfektion oder Dekontamination mit einem geeigneten Mittel wieder verwendet werden. Mit Ausnahme von medizinischen oder veterinrmedizinischen Abfllen drfen keine anderen Gter zusammen mit Abfllen der UN-Nummer 3291 befrdert werden. Diese anderen, in demselben geschlossenen Schttgut-Container befrderten Abflle mssen auf eventuelle Kontaminationen untersucht werden.